AGBs der Felskopf Kletterschule
An unseren Veranstaltungen können all jene teilnehmen, die gesund und entsprechend ausgerüstet sind. Ferner müssen Teilnehmende den in der jeweiligen Kursbeschreibung genannten Anforderungen gewachsen sein.
Alle Angebote der Felskopf Kletterschule Franken sind explizit keine Heilsangebote. Sie können keine möglicherweise notwendige Therapie ersetzen.
Sollte es aufgrund des Wetters oder aber der jeweiligen Saison notwendig sein, Kurse in der Halle durchzuführen, muss der jeweilige Eintritt separat zur Kursgebühr in der
entsprechenden Halle entrichtet werden.
Anmeldung u. Zahlungen:
Für die Kurse, die über unser Buchungssystem verfügbar sind, meldet Euch bitte über dieses an. Damit ist die Buchung für Euch und uns verbindlich. Mit der Kursbestätigung erhaltet Ihr dann weitere Informationen.
Für Angebote, die einer individuellen Planung und Angebotserstellung bedürfen, nehmt bitte über unser Kontaktformular mit uns Kontakt auf.
Sollte eine Anzahlung vereinbart sein, dann ist diese innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert zu leisten. Sollte die gesamte Zahlung bis Kursbeginn nicht bei uns eingetroffen sein, sind wir berechtigt, Sie von der Teilnahme auszuschließen. Dies wird wie ein Rücktritt Ihrerseits bei Kursbeginn behandelt.
Mindestteilnehmerzahl:
Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Teilnehmerzahl erreicht wird. Es gilt die Teilnehmerzahl, die in der Ausschreibung angegeben ist. Ist keine Teilnehmerzahl angegeben, gelten folgende Mindestteilnehmerzahlen: Kletterkurse: 4, alle weiteren Angebote bedürfen der spezifischen Absprache. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Den eingezahlten Kurspreis erhalten Ihr in voller Höhe zurück. Wünscht Ihr trotzdem die Durchführung der Veranstaltung, so unterbreiten wir Euch ein neues Angebot zu einem neu zu errechnenden Preis. Über das jeweils neue Angebot kommt ein neuer Kursvertrag zustande.
Der Umfang unserer Leistungen ist aus den Beschreibungen und Preisangaben ersichtlich. Führungen werden von Staatl. geprüften Berg- und SkiführerInnen geleistet, Kurse auch durch BergführerInnen-AnwärterInnen und TrainerInnen und Coaches mit entsprechendem Ausbildungsstand.
Rücktritt:
Möchtet Ihr von einem Kurs, Coaching oder Angebot zurücktreten, so ist das jederzeit möglich. Euer Rücktritt sollte aus Gründen der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Eure Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht. Tretet Ihr von der Buchung zurück, oder den Kurs/das Angebot nicht an, ohne schriftlich zu stornieren, so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Wenn ein Kurs oder Angebots nicht angetreten wird, ist der volle Kurspreis zu bezahlen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
ab 15. Tage vor Kursbeginn 50 %,
ab 6. bis zum letzten Tag vor Kursbeginn 75 %,
keine schriftliche Stornierung 100%
Umbuchung:
Voraussetzung für eine Umbuchung ist auf jeden Fall, dass dem Wusch der Teilnehmenden entsprochen werden kann. Werden Umbuchungen bis zum 30. Tag vor Kurs- oder Angebotsbeginn gewünscht, ist dies kostenfrei. Eine bereits geleistete Anzahlung verfällt nicht. Spätere Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom bisherigen Vertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
Versicherung der Teilnehmer:
Überprüft bitte Euren Versicherungsschutz, wie die Krankenversicherung (Private Zusatzversicherungen), Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung.
Haftung:
Die mit der Leitung einer Veranstaltung betrauten BergführerInnen, TrainerInnen, Coaches haften im Rahmen ihrer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf Ihr Verschulden zurückzuführen sind. Abgesehen von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen unternehmen die Teilnehmenden die Kurse und Führungen auf eigene Gefahr. Es bleibt jeweils der mit der Führung oder dem Kurs betrauten Person vorbehalten, die geplanten Unternehmungen nach den Kenntnissen und Fähigkeiten der Teilnehmenden zu gestalten oder wegen unvorhergesehener Umstände abzuändern. Wir haften nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Wir haften nicht für Schäden am Gepäck oder eigenem Material, oder für Terminverschiebungen aufgrund von Verkehrsbehinderungen oder Fahrplan- änderungen.
Gerichtstand:
Teilnehmende können die Felskopf Kletterschule nur an deren Sitz verklagen.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.